
Projekt
Rigi Des Alpes
Ihre Ferienwohnung inmitten der Natur
ür zukünftige
Eigentümer
01
Verkaufskonditionen
Die Verkaufspreise verstehen sich als Pauschalpreise für die schlüsselfertigen Wohnungen bzw. Häuser, einschliesslich des entsprechenden Miteigentums oder Eigentum am Grundstück. Grundlage bilden der Leistungsbeschrieb sowie die Vertragsunterlagen.
02
Im Kaufpreis enthalten
Schlüsselfertige, bezugsbereite Wohnung/Haus inkl. entsprechendem Miteigentumsanteil am Grundstück in einer fertig erstellten Gesamtanlage mit gestalteter Umgebung
Vollständige Gebäudeerschliessung inkl. aller Anschlussgebühren für Kanalisation, Wasser, Elektrizität und Kabel-TV
Sämtliche Ausbau- und Installationsarbeiten gemäss den Ausführungsplänen
Honorare für Fachplaner und Spezialisten
Versicherungskosten während der Bauzeit, einschliesslich Bauzeit-, Bauherrenhaftpflicht- und Bauwesenversicherung bis zur Abnahme bzw. zum Bezug
03
Kaufgebühren
Mehrkosten durch Käuferwünsche, sowie die dazugehörigen anteilsmässigen Kosten für Honorare
Kosten für die Grundpfanderrichtung (Hypothek)
Hälftiger Anteil der Notariats- und Grundbuchgebühren
Allfällige behördlicherseits bis anhin unbekannte, neu verordnete Gebühren und Abgaben
04
Zahlungsplan
1.
Reservationszahlung: Bei Unterzeichnung der Reservationsvereinbarung wird eine Anzahlung von CHF 30'000 fällig, gemäss den darin festgelegten Zahlungsbedingungen.
2.
Beurkundung des Kaufvertrags: Bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags wird eine Zahlung von 35% des Kaufpreises fällig, unter Anrechnung der bereits geleisteten Reservationszahlung. Zudem ist ein unwiderrufliches Zahlungsversprechen einer Schweizer Bank erforderlich.
3.
Fertigstellung des Rohbaus: Nach Abschluss der Rohbauarbeiten wird eine weitere Zahlung von 35% des Kaufpreises fällig.
4.
Restzahlung 5 Tage vor Übergabe der Wohnung
05
Zweitwohnsitz (Lex Weber)
Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) beschränkt den Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil 20 % übersteigt. Da die Gemeinde Arth (Kanton Schwyz) unterhalb dieser Schwelle liegt, unterliegt das Projekt Rigi Des Alpes nicht den Bestimmungen des ZWG.
06
Auslandserwerb (Lex Koller)
Der Grundstückerwerb durch Ausländerinnen und Ausländer sowie durch ausländisch beherrschte Gesellschaften ist nach dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41) sowie der Verordnung (BewV; SR 211.412.411) grundsätzlich bewilligungspflichtig. Weiter Informationen zum Grundstückerwerb durch Ausländerinnen und Ausländer auf der Website vom Kanton Schwyz.
07
Verträge & Garantien
Mit den ausführenden Unternehmern werden Werkverträge gemäss SIA-Norm 118 abgeschlossen. Die daraus resultierenden Gewährleistungsansprüche werden den Käufern nach der zweijährigen Garantieabnahme abgetreten, sofern keine offenen Mängelansprüche bestehen.
08
Sonstiges
Bei einer allfälligen Käufervermittlung entsteht gegenüber der Verkäuferin kein Anspruch auf Ausrichtung einer Provision.
06
Haftungsausschluss
Alle Angaben, Visualisierungen, Grundrisse und Unterlagen auf dieser Website oder Dokumentation dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und erfolgen ohne Gewähr. Sie stellen keine verbindliche Vertragsgrundlage dar und begründen keine Ansprüche. Änderungen, insbesondere infolge technischer, architektonischer oder behördlicher Vorgaben sowie des Bewilligungsverfahrens, bleiben ausdrücklich vorbehalten – auch nach Vertragsabschluss – sofern sie die Qualität des Bauwerks nicht beeinträchtigen. Verbindlich für die Ausführung sind ausschliesslich die genehmigten Detailpläne.
